Unser Komfortmodul zur Erstellung von XRech-nungen für Dynamics NAV / Business Central

Für alle Unternehmen, die mit Bundesbehörden arbeiten, ist seit dem 27.11.2020 der Austausch von elektronischen Rechnungen über einen XML-basierten Datenaustausch Pflicht. In 2021 folgten dann die Bundesländer und weitere öffentlicher Auftraggeber.

 

Mit dem von uns entwickelten Komfort-Modul kann der elektronische Beleg XRechnung auf Basis des aktuell gültigen Formats in NAV / BC erzeugt werden. Anschließend kann dieser in das von der empfangenden Stelle vorgesehene Portal hochgeladen oder per E-Mail versendet werden.

  

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Dokumentation zum Modul
(Version 1.1 vom 15.11.2020)
Y250130 NAV2016_xRechnung_Einrichtung.pd
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IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:

  • Automatisiertes Erstellen und Speichern Rechnungen und Gutschriften im XRechnungs-Format direkt beim Buchen von Verkaufsbelegen, je nach Einstellung bei den Debitoren und in der Einrichtung.
  • Nachträgliches Erstellen und Speichern von Rechnungen und Gutschriften im XRechnungs-Format direkt aus den gebuchten Verkaufsrechnungen bzw. gebuchten Verkaufsgutschriften.
  • Die erstellten Dateien entsprechen der Europäische Norm (EN 16931) und entsprechen gleichzeitig auch der Formatdefinition „XRechnung 3.0.2“ mit aktuellem Stand vom Juni 2024.
  • Pro Positionszeile wird der prozentuale MwSt.-Satz ausgegeben. In einem Vorgang können mehrere MwSt.-Sätze          und -Beträge übergeben werden.
  • Auf die Einbettung von Zusatzdokumenten und auf die Ausgabe von Fremdwährungen in die XRechnung wird zur Vereinfachung verzichtet.

ZUSATZFUNKTION / HIGHLIGHT UNSERS MODULS:

Berücksichtigung von Änderungen der XRechnungs-Einrichtungsdaten

Sollte bei einem der vielen Pflichtparameter einer von diesen Parametern zum Zeitpunkt der Erstellung fehlerhaft sein, können Sie diesen in den Stammdaten korrigieren. Diese Korrekturen werden dann bei erneuter Erstellung automatisch berücksichtigt.

    

Die Leitweg-id:

Die XRechnung enthält neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben weitere Informationen, wie etwa die Lieferanten-nummer, eine Auftragskennnummer sowie insbesondere die Leitweg-Identifikationsnummer. Die Leitweg-ID wird zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers benötigt, um die elektronische Rechnung eindeutig dem Rechnungsempfänger zuzuordnen zu können. Sie wird vom öffentlichen Auftraggeber an den Rechnungssteller vorab übermittelt.
Der Rechnungssteller benötigt keine Leitweg-ID!
Die Leitweg-ID hat einen einheitlichen Aufbau und maximal 20 Stellen. Allerdings gilt hier, dass die Nutzung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich erfolgt und teilweise erst noch in der entsprechenden Rechtsverordnung festgelegt werden muss.