Änderung für die Prüfung der USt.-ID ab 1.1.2020

 

Neue EU-Regelung im Rahmen der Mehrwertsteuerreform

 

Ab dem 01.01.2020 gilt eine neue EU-Regelung im Rahmen der Mehrwertsteuerreform für alle Unternehmen mit Waren-verkehr im Binnenmarkt und grenzüberschreitenden Umsätzen. Für die Gewährung der Steuerbefreiung im Zuge von innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Art. 138 Abs. 1 / 1a MwStSystRL sowie Art. 45a MwStVO ist jetzt die qualifizierte Prüfung aller ausländischen USt.-ID-Nummern notwendig.

 

Das Tool zur automatisierten Prüfung der UST.-id von Kindermann TCV

Automatisierte Überprüfung und Protokollierung der USt.-ID an den Stammdaten

Mit diesem Zusatztool zu Dynamics NAV können USt.-ID Nummern von Unternehmen, Debitoren und Kreditoren direkt aus Dynamics NAV heraus geprüft werden. Hierbei ist sowohl eine einfache als auch eine qualifizierte Prüfung möglich.

  * Bei der einfachen Prüfung sind nur die Angabe der eigenen USt.-ID Nr. und die anzufragende ausländische USt.-ID Nr.

     Pflicht und auch nur diese werden geprüft.
  * Für die qualifizierte Prüfung sind die Angaben der eigenen USt.-ID Nr., die anzufragende ausländische USt.-ID Nr., der

     Firmenname inkl. der Rechtsform und der Ort Pflicht. Außerdem können die Postleitzahl und die Adresse, Straße und
     Hausnummer angegeben werden. Alle dieser Angaben werden geprüft.
Als Ergebnis der Prüfung werden die Prüfungsergebnisse mit Hinweisen zurückgegeben. Diese werden angezeigt und können ausgedruckt werden.

Voraussetzung für die Prüfung ist eine funktionsfähige Internetverbindung zum Zeitpunkt der Überprüfung. Dafür werden zwei unterschiedliche Dienste verwendet.

 

Erweiterung um eine amtliche Bestätigung der Prüfung

Weiterhin kann im Modul eine Option freigeschaltet werden, die dann auch die amtliche Bestätigungsmitteilung anfordert.

* Hinweis: Diese amtliche Bestätigung ist seitens des Bundesamtes mit Gebühren belegt.

 

Automatisierte Überprüfung und Protokollierung der USt.-ID am Verkaufs-Auftrag
Bei jedem Verkauf an einen Kunden innerhalb der EU ist die Überprüfung der USt.-ID des Rechnungs-Kunden und die Protokollierung der Überprüfung vorgesehen. Dabei wird bei der Anlage eines neuen Verkaufsauftrags automatisiert die

USt.-ID des betreffenden Rechnungs-Debitors auf Gültigkeit abgefragt und die Abfrage wird protokolliert.
Das Ergebnis und das Datum der Abfrage sind direkt am Verkaufsauftrag einsehbar.
Diese Überprüfung wird mit der Buchung auch in die Archiv- und Folgebelege übertragen: Verkauf-Lieferung, Verkauf-Rechnung, archivierten Verkauf-Auftrag.