SEPA 3.0 in Kraft

Mit der Version 3.0 zum SEPA-Zahlungsverkehr (DFÜ) sind weitere Anpassungen bei der konsequenten Weiterentwicklung von SEPA umgesetzt.

Die Änderungen haben vor allem Auswirkung auf die SEPA-Lastschriften. Mit SEPA 3.0 wird das das COR1-Verfahren für Lastschrifteinzüge wegfallen. Das Verfahren CORE übernimmt dann die Funktionalität von COR1. Zwischen Erst- und Folgelastschrift wird nicht mehr unterschieden. Die Vorlaufzeiten von COR1 werden für die CORE Basislastschrift übernommen. Außerdem beträgt die maximale Vorlaufzeit für die übermittelten Daten zwei Wochen, der Ausführungstermin darf demnach maximal zwei Wochen nach dem Erstellungsdatum der Datei liegen.

Mit Verwendung der neuen Formatversion pain.008.001.02 (ab dem 20. November 2016 möglich) sind in der Mandatsreferenz auch Leerzeichen entsprechend den Regelungen des European Payments Council (EPC) zugelassen. Es wird empfohlen, in der Mandatsreferenz keine Leerzeichen zu verwenden, da diese auf dem papierhaften Mandat nicht immer eindeutig dargestellt werden können und möglicherweise zu Missverständnissen führen.

Damit ändert sich das Format der Austauschdatei (vom PAIN 003-Format auf das PAIN 001-Format).

 

Hintergrund zu SEPA 3.0:

 

(SEPA) Single Euro Payments Area steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Zielsetzung ist es, zukünftig einheitliche Verfahren und Standards im Euro Zahlungsverkehr zu realisieren, sodass keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennbar sind.