Die Abschreibung wurde für alle Unternehmen für neue und bereits beschaffte IT-Komponenten, Software und ERP-Systeme auf ein Jahr verkürzt.
Im nebenstehenden BMF-Schreiben ist die Neuregelung zu den Abschreibungen für IT-Systeme, Software und ERP-Systeme definiert.
Entgegen der bisherigen Annahme, dass es eine verkürzte Abschreibungsdauer von einem Jahr für neu beschaffte IT geben wird, geht die tatsächliche Regelung jetzt deutlich weiter.
Dies bedeutet für Sie: