AGBs

  1. Geltung unserer Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen und der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen unserer Kunden

1.1. Unsere Liefe­rungen und Leistungen gegenüber Unter­nehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfol­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen.

1.2. Dem Hinweis auf eigene Geschäfts­be­din­gungen wider­sprechen wir hiermit ausdrücklich. Entge­gen­ste­hende Geschäfts­be­din­gungen unserer Vertrags­partner (im Folgenden Kunden) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einver­standen ist, muss er uns unver­züglich schriftlich darauf hinweisen.

  1. Vertrags­an­bahnung und Zustan­de­kommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unver­bindlich. Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unver­bind­lichen Online-Katalog dar.

2.2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird

oder wir mit der Ausführung begonnen haben.

2.3. Der Vertrags­schluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und recht­zei­tigen Selbst­be­lie­ferung durch

unsere Zulie­ferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­ferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde

wird über die Nicht­ver­füg­barkeit der Leistung unver­züglich infor­miert. Die Gegen­leistung wird unver­züglich

zurück­er­stattet.

2.4. Vorleis­tungen (einschließlich Kosten­vor­anschlag), die wir im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

  1. Leistungen und Leistungs­umfang

3.1. Der Leistungs­umfang ergibt sich grund­sätzlich aus unserer Auftrags­be­stä­tigung. Wir sind zu Teilleis­tungen

berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.

3.2. Von uns durch­ge­führte Leistungen sind entgelt­pflichtig. Fremd­kosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.

3.3. Verträge über Hard- und Software beinhalten grund­sätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Instal­lation und

Konfi­gu­ration, den Kunden zu beraten, einzu­ar­beiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine

Schulung und die Erstellung eines Pflich­ten­heftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir

hierzu nicht verpflichtet.

3.4. Wenn eine Programm­do­ku­men­tation oder ein Bedie­nungs­handbuch geschuldet wird, dann lediglich in

maschi­nen­les­barer Form, ggf. als Bestandteil der Software, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich

vereinbart.

3.5. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungs­ver­pflich­tungen Unter­auf­trag­nehmer einzu­setzen, wenn wir dies vor der Beauf­tragung des Unter­auf­trag­nehmers schriftlich mitteilen.

4.Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich Mehrwert­steuer ab Werk. Soweit nicht anders

angege­benen, handelt es sich um Euro-Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schrift­licher

Verein­barung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Kondi­tio­nen­liste oder unseren betrieb­lichen

Entgelt­sätzen zzgl. der Verpackungs- und Versand­kosten sowie der jeweils am Auslie­fe­rungstag gültigen gesetz­lichen Umsatz­steuer. Zeitent­gelte sind auch für Reise­zeiten zu zahlen. Neben­kosten etc. sind zusätzlich nach Beleg­vorlage zu vergüten.

  1. Nutzungs­rechte

5.1. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte herge­stellt wurde, bestimmt sich das Nutzungs­recht nach den Bestim­mungen des jewei­ligen Software­her­stellers (Software-Lizenz­be­stim­mungen).

5.2. Bei Lieferung von Software, die durch uns herge­stellt oder erweitert wurde, wird dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungs­recht einge­räumt. Es ist beschränkt auf die Instal­lation der Software auf einem Arbeits­platz­rechner oder einem Server mit der verein­barten Höchstzahl von Arbeits­plätzen.

5.3. Nutzungs­rechte an Software werden unter der aufschie­benden Bedingung der vollstän­digen Bezahlung der verein­barten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung der Software

einge­willigt haben, können wir diese Einwil­ligung im Falle des Zahlungs­ver­zuges wider­rufen. Bei Ende des Nutzungs­rechts ist der Kunde verpflichtet, die überlassene Software einschließlich aller

Dokumen­ta­ti­ons­ma­te­rialien und Kopien zurück­zu­geben, zu löschen und die Löschung nachzu­weisen.

5.4. Alle Rechte an unseren Arbeits­er­geb­nissen, insbe­sondere die Urheber­rechte, die Rechte an Erfin­dungen sowie technische Schutz­rechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeits­er­geb­nisse durch Vorgaben oder Mitar­beiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeits­er­geb­nissen ein

einfaches Nutzungs­recht für eigene Zwecke.

  1. Zahlung, Aufrechnung und Zurück­be­haltung

6.1. Das vertraglich verein­barte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Übergabe des

Kaufge­gen­stands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare

Teilleis­tungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzah­lungen auf das

Gesamt­entgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamt­leistung fällig. Entgelte für unsere laufenden

oder wieder­keh­renden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern

nicht etwas anderes vereinbart ist.

6.2. Ein Aufrechnungs- und Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche

entweder unstreitig, rechts­kräftig festge­stellt oder entschei­dungsreif sind. Gewähr­leis­tungs­an­sprüche

berech­tigen ihn nicht zur Leistungs­ver­wei­gerung, es sei denn, dass es sich um Mängel­rügen handelt, die von

uns schriftlich anerkannt wurden.

  1. Lieferung und Liefer­termine

7.1. Eventuelle (Liefer-)Termine sind unver­bindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden.

Auslie­fe­rungs­termine für die Übergabe an den Spediteur oder Fracht­führer werden von uns gesondert

schriftlich bestätigt und sind nur in diesen Fällen verbindlich. Soweit zum Zeitpunkt der Bestellung in unserem

Online-Shop bei dem bestellten Produkt ein Lager­be­stand vorhanden ist, versenden wir dieses innerhalb von 7

Werktagen, nachdem die Bestellung bei uns einge­gangen ist. Die Lieferung unserer Artikel aus dem Online-

Shop erfolgt nur innerhalb Deutsch­lands.

7.2. Die Gefahr des zufäl­ligen Unter­gangs und der zufäl­ligen Verschlech­terung der Ware geht mit der Übergabe

oder bei Versendung mit der Auslie­ferung der Sache an den Spediteur oder den Fracht­führer auf den Kunden

über.

  1. Untersuchungs- und Rügepflicht / Mängel­haftung

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelie­ferte Ware auf offen­sicht­liche Mängel zu unter­suchen. Zu den

offen­sicht­lichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge

geliefert wurde. Offen­sicht­liche Mängel sind bei uns unver­züglich nach Ablie­ferung schriftlich zu rügen.

Mängel, die erst später offen­sichtlich werden, müssen bei uns unver­züglich nach dem Entdecken durch den

Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs‐ und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des

betref­fenden Mangels als genehmigt.

8.2. Bei Sachen (einschließlich Software sowie Dokumen­ta­tionen), die nicht von uns herge­stellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der

Sachen bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel

verweigert, verzögert oder von Gegen­leis­tungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der

vorhe­rigen gericht­lichen Inanspruch­nahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die

gericht­liche Geltend­ma­chung wäre unzumutbar oder würde keine Aussicht auf Erfolg bieten.

8.3. Soweit eine Sache mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacher­füllung durch Besei­tigung des Mangels oder Lieferung einer mangel­freien Sache berechtigt.

8.4. Kann der Mangel nicht innerhalb angemes­sener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung einer mangel­freien Sache als fehlge­schlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab­setzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurück­treten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszu­gehen,

· wenn uns hinrei­chende Gelegenheit zur Besei­tigung des Mangels oder Lieferung einer

· mangel­freien Sache einge­räumt wurde, ohne dass der vertraglich verein­barte Erfolg erzielt wurde,

· wenn die Besei­tigung des Mangels oder Lieferung einer mangel­freien Sache unmöglich ist,

· wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird,

· wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgs­aus­sichten bestehen oder

· wenn eine Unzumut­barkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

Dem Kunden steht das Rücktritts­recht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von

zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren

Leistungs­aus­tau­sches (z.B. bei Rücktritt und Schaden­ersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Frist­ablauf

schriftlich erklärt werden.

8.5. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbes­serung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerb­liche Nieder­lassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestim­mungs­ge­mäßen Gebrauch der Sache.

8.6. Erhält der Kunde eine mangel­hafte Montage- oder Instal­la­ti­ons­an­leitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangel­freien Anleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der

ordnungs­ge­mäßen Montage bzw. Instal­lation entge­gen­steht.

8.7. Bei einer unberech­tigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens

leicht fahrlässig verkannt hat, hat er uns die dadurch verur­sachten Kosten zu erstatten.

8.8. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anlei­tungen oder

sonstiger Unter­lagen verjähren bei neu herge­stellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablie­ferung der Sache.

Soweit auf unsere Leistungen die gesetz­lichen werkver­trag­lichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die

Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.

  1. Abnahme

Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorge­sehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen

abzunehmen, wenn eine der Vertrags­par­teien eine förmliche Durch­führung der Abnahme verlangt. Dies gilt

auch für in sich abgeschlossene Teilleis­tungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf

von vier Wochen ab Gefahr­übergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten

Mängel­rügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesent­liche Mängel berech­tigen nicht zur

Verwei­gerung der Abnahme.

  1. Eigen­tums­vor­behalt

10.1. Sämtliche Liefe­rungen von uns erfolgen unter erwei­tertem Eigen­tums­vor­behalt. Bis zur vollstän­digen Bezahlung aller uns aus der Geschäfts­be­ziehung mit dem Kunden zuste­henden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefer­ge­gen­ständen vor. Unser Eigentum geht insbe­sondere nicht dadurch unter, dass Zahlungen geleistet werden, die dem Kaufpreis für ein oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleich kommen. Die Bearbeitung oder Verar­beitung der gelie­ferten Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns und begründet keinen Eigen­tums­erwerb nach § 950 BGB. Erfolgt eine Verar­beitung mit uns nicht gehörenden Gegen­ständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Mitei­gentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelie­ferten Ware zu den sonstigen verar­bei­teten Gegen­ständen zur Zeit der Verar­beitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen­ständen vermischt wird.

10.2. Der Kunde tritt bereits hiermit die Forde­rungen aus der Weiter­ver­äu­ßerung der unter Eigen­tums­vor­behalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an uns ab, gleich­gültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Kunde ist bis zum Widerruf berechtigt, die uns abgetre­tenen Forde­rungen im eigenen Namen einzu­ziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigen­tums­vor­behalt stehende Ware oder auf die an uns abgetre­tenen Forde­rungen anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinzu­weisen.

10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelie­ferte Ware vor Erfüllung sämtlicher Forde­rungen gegen ihn zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Vor Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zuste­henden Ansprüche ist die Weiter­ver­äu­ßerung nur im gewöhn­lichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Kunden Bezah­lungen erhält. Etwaige Kosten von Inter­ven­tionen trägt der Kunde.

10.4. Die Geltend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­halts sowie die Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

  1. Haftung

11.1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrläs­sigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrages überhaupt erst ermög­licht, deren Verletzung die Errei­chung des Vertrags­zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertraut. Im letzt­ge­nannten Fall haften wir jedoch nur für den vorher­seh­baren, vertrags­ty­pi­schen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorste­henden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungs­be­schränkung gilt auch für Pflicht­ver­let­zungen unserer Erfül­lungs­ge­hilfen. Weitere Schadens­er­satz­an­sprüche sind ausge­schlossen. Insbe­sondere ist die Haftung für mittelbare oder unmit­telbare Folge­schäden, einschließlich des Nicht­ein­tritts des vom Lizenz­nehmer erwar­teten Gewinns, die durch die Verwendung unserer Produkte oder Leistungen entstehen oder in einem ursäch­lichen Zusam­menhang stehen, ausge­schlossen. Die Haftung nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz bleibt unberührt.

11.2. Für den Verlust von Daten haften wir in dem vorge­nannten Umfang nur soweit der Kunde seine Daten in

anwen­dungs­ad­äquaten Inter­vallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeig­neter Form sichert, damit diese

mit vertret­barem Aufwand wieder herge­stellt werden können.

  1. Schrift­form­erfor­dernis, Salva­to­rische Klausel, Erfül­lungsort, Gerichts­stand und Rechtswahl

12.1. Sämtliche vertrag­lichen Verein­ba­rungen sind schriftlich nieder­zu­legen. Das Schrift­form­erfor­dernis gilt auch für die Änderung des Schrift­form­erfor­der­nisses.

12.2. Die Unwirk­samkeit einer oder mehrerer Bestim­mungen dieser Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen berührt die Wirksamkeit des jewei­ligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertrags­partner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirk­samen Bestimmung verfolgten wirtschaft­lichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungs­be­dürf­tigen Lücke.

12.3. Unsere Verpflich­tungen sind in unseren Geschäfts­räumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

12.4.Soweit der Kunde Kaufmann, juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sonder­ver­mögen ist oder der Kunde keinen allge­meinen Gerichts­stand in Deutschland hat oder der Wohnsitz

oder gewöhn­liche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage­er­hebung nicht bekannt ist, ist Gerichts­stand Berlin.

KINDERMANN TCV GmbH

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